FSK

FSK-Bestimmungen
oder : Der ständige Ärger mit der Altersfreigabe

 

"Ich will aber in diesen Film rein !!!!!!!"

Manchmal können wir es nicht verhindern: Traurige Gesichter oder sogar Tränen im Foyer. Papa wollte mit seinem 14jährigen Filius in den neuesten Actionkracher. Zu Hause guckt der Kleine so was regelmäßig "und geschadet", weiss Papa, "hat es ihm auch nicht !"

Darauf können wir leider keine Rücksicht nehmen. Wir haben uns strikt an die Altersfreigaben der FSK zu halten.

In diesem Gremium, das in Wiesbaden zu Hause ist, sitzen Vertreter dessen, was als "gesellschaftlich relevante Gruppe" bezeichnet wird. Also Kirchenverbände, Sportverbände, Lehrerverbände, Kindergartenverbände, Film- und Kinoverbände, Rentnerverbände, usw. , also Gruppierungen, die nach Papas Ansicht "überhaupt keine Ahnung haben, was für meinen Sohn gut ist."

Diesen häufig gehörten Vorwurf möchten wir nicht kommentieren. Wir müssen uns an die Richtlinien der FSK halten - und zwar ohne Ausnahme !

So lautet das Gesetz !

 Verstossen wir dagegen, kann man uns im schlimmsten Fall das Kino schließen, auf jeden Fall aber zu dicken Geldstrafen verdonnern.

Damit ist weder Papa noch uns geholfen.

 

Die FSK vergibt folgende Freigaben:

o Freigegeben ohne Altersbeschränkung

o Freigegeben ab 6 Jahren

o Freigegeben ab 12 Jahren (= ab 6 Jahren in Begleitung einer

personensorgeberechtigten Person, also eines Elternteils)

o Freigegeben ab 16 Jahren

o Keine Jugendfreigabe (= streng ab 18 Jahren !)

 

Wir appelieren an das Verständnis aller Papas, Mamas, Töchter und Söhne, denen wir gegebenenfalls eine Enttäuschung bereiten müssen. Bitte richten Sie Ihre entsprechenden Beschwerden an die FSK oder an den Berliner Gesetzgeber.